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26.07.2023

Mantelverordnung tritt am 01. August 2023 in Kraft

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.07.2023 der vorfristigen ersten Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ohne weitere Änderungen zugestimmt und lediglich eine Entschließung zum Verordnungsverfahren gefasst. Damit kann die EBV mit klarstellenden Ergänzungen zum 01.08.2023 in Kraft treten.

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Eine Eliminierung der Säulenversuche aus der EBV, die insbesondere von Länderinitiativen gefordert wurden, wird es nicht geben.

Ebenso tritt zu diesem Datum die am 16.07.2021 bekanntgegebene Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft. In der Neufassung erfolgte eine Anpassung der BBodSchV an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem Vollzug.

Sowohl die EBV als auch die BBodSchV sind wegen neuer Untersuchungsparameter und Stoffgruppen aber auch insbesondere der geänderten Elutionsverfahren eine Herausforderung für alle Prozessbeteiligten.

Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zur Anwendung der geeigneten Analyseverfahren gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Link: Beschlussdrucksache zur 1.Änderungsverordnung EBV