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12.07.2023

Neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten!

Die vom Bundesrat in seiner Sitzung am 31.03.2023 verabschiedete Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 24.06.2023 in Kraft. Damit werden die Forderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 vom Dezember 2020 in nationales Recht überführt. Außerdem wurden Systematik und Aufbau der Verordnung im Sinne einer besseren Lesbarkeit des Gesetzestextes grundlegend geändert.

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Erstmals werden Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung für die Wasserversorgung vom Rohwasser bis zur Entnahmearmatur festgelegt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Untersuchungspläne passend für die jeweiligen örtlichen Verhältnisse angelegt werden können.

Zu den neu eingeführten Untersuchungsparametern gehören neben Bisphenol-A, Microcystin-LR und Halogenessigsäuren (HAA-5) die derzeit stark diskutierten PFAS. Diese nur schwer abbaubaren Verbindungen reichern sich in der Umwelt an und können auf Mensch und Tier gesundheitsschädigend wirken. Zum Schutz vor viralen Krankheitserregern ist Trinkwasser, welches durch Oberflächenwasser beeinflusst wird, auf den Indikatorparameter somatische Coliphagen zu untersuchen.

Verschiedene Anforderungen an die Trinkwasserqualität wurden verschärft. Bei den Legionellen greifen Betreiberpflichten jetzt bereits bei Erreichen des Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml. Deshalb wurde die UBA-Empfehlung „Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen…“ vom 18. Dezember 2018 überarbeitet, um zu vermeiden, dass bereits der Nachweis einer einzigen „koloniebildenden Einheit“ auf einer Direktansatzplatte eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts zur Folge hat.

Sofort wirksam werden neue Grenzwerte für Chrom, Chlorat und Chlorit. Auch die Grenzwerte für Blei und Arsen wurden herabgesetzt und sind ab 2028 anzuwenden. Damit einher geht ein Verbot noch vorhandener Bleileitungen.

Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/159/VO.html

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